Dr. Klaus Bette

Senior Consultant, Rechtsanwalt, Gründer der Kanzlei Dr. Bette (1962)
Bankdirektor a.D.


ARBEITSSCHWERPUNKTE

Während seiner aktiven Zeit hat sich Herr Rechtsanwalt Dr. Bette in besonderem Maße mit Fragen des Bank- und Finanzierungsrechts befasst. Seine wissenschaftlichen Arbeiten haben maßgeblich zur Einführung des Factoring in Deutschland und dessen juristischer Absicherung beigetragen.

Heute befasst sich Herr Rechtsanwalt Dr. Bette weiterhin wissenschaftlich mit Fragen des Kreditsicherheiten-, Insolvenz- und Factoringrechts. Hier ist er als Autor zahlreicher Werke hervorgetreten.

geboren 1931 in Berlin

Sprachen Englisch, Spanisch


BERUFLICHER WERDEGANG

Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Münster und Berlin
Promotion an der Universität Köln, Institut für Bankrecht
Tätigkeit als Jurist in einer Mainzer Privatbank
Syndikus der Frankfurter Bank und der Berliner Handelsbank
Gründung und Aufbau der Anwaltskanzlei Dr. Bette
Geschäftsführer des Deutschen Factoring-Verbandes eV (1974 bis 2001)
Mitglied im Aufsichtsrat der Banco Bilbao Viscaya (bis 1992)