Aufklärungspflichten von Bank-Vertriebstöchtern zu Rückvergütungen
OLG Hamburg: Auch Vertriebstöchter von Kreditinstituten müssen potenzielle Anleger beim Vertrieb von Drittprodukten über Rückvergütungen aufklären
Entscheidungsbesprechung zum Urteil des OLG Hamburg v. 14.07.2011, I-34 U 55/10
beteiligte Anwälte
Almut
Diederichsen
Christian
Faber
