Aufklärungspflichten von Bank-Vertriebstöchtern zu Rückvergütungen

OLG Hamburg: Auch Vertriebstöchter von Kreditinstituten müssen potenzielle Anleger beim Vertrieb von Drittprodukten über Rückvergütungen aufklären

Entscheidungsbesprechung zum Urteil des OLG Hamburg v. 14.07.2011, I-34 U 55/10

beteiligte Anwälte

Almut Diederichsen
Christian Faber