Business-Frühstück: Arbeitsrecht in Frankreich

Aus unserer grenzüberschreitenden Praxis und Gesprächen mit deutschen Unternehmen, die in Frankreich investieren bzw. investieren möchten, stellen wir fest, dass das französische Arbeitsrecht ein zentrales Thema für deutsche Investoren darstellt.

Wir möchten Ihnen einen Überblick über das französische Arbeitsrecht geben und helfen, offene Fragen zu beantworten. Gern würden wir Sie hierzu zu einem Business-Frühstück begrüßen:

13. Oktober 2010 von 08:30 bis 10:00 Uhr

in den Räumen der Kanzlei BETTE WESTENBERGER BRINK
Große Bleiche 60-62 (Eingang Flachsmarktstraße 36), Mainz


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Einladung und Programm


beteiligte Anwälte

Almut Diederichsen