Zur Haftung eines US-Brokers bei chancenlosen Terminoptionsgeschäften

US-Broker haftet bei chancenlosen Terminoptionsgeschäften nur bei positiver Kenntnis oder In-Kauf-Nehmen von sittenwidriger Schädigung der Anleger

Entscheidungsbesprechung zum Urteil des BGH v. 22.03.2011 - XI ZR 103/09 u.a.

beteiligte Anwälte

Almut Diederichsen
Christian Faber