Frankreich ist Deutschlands größter Handelspartner. Zahlreiche deutsche – gerade auch mittelständische – Unternehmen haben die hiermit verbundenen Chancen für die Erschließung neuer Märkte erkannt. Frau Rechtsanwältin Diederichsen gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht:
- In welchen Fällen findet das französische Arbeitsrecht überhaupt auf deutsche Investoren Anwendung?
- Welche Rolle spielen Tarifverträge und sonstige Kollektivvereinbarungen in Frankreich? Gibt es für deutsche Investoren die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen?
- Kann der Arbeitgeber –wie wir es aus Deutschland kennen – mit dem Arbeitnehmer eine Probezeit vereinbaren? Gibt es die Möglichkeit, Teilzeitkräfte einzustellen?
- Was hat ein Investor zu den Themen Mindestlohn und 35-Stunden-Woche zu beachten?
Arbeitsrecht in Frankreich