Gegenstand dieser Beratungen der Handelsrechtsorganisation der Vereinten Nationen ist die Verabschiedung eines Modellgesetzes für die Kreditsicherung (Model Law on Secured Transactions), die in den letzten Jahren entwickelt wurde mit dem Ziel, weltweit geltende Grundsätze zu Kreditsicherungsverträgen als Mustergesetz aufzustellen. Unter die Bestimmungen dieser Vorschriften fällt auch das Factoringgeschäft, selbst wenn es sich rechtlich um einen Forderungskauf handelt. Für die Beratungen ist ein Zeitrahmen von einer Woche eingeplant, an denen Dr. Ulrich Brink teilnimmt.
Nach der Fusion der Factoringketten Factors Chain International und International Factors Group ist Dr. Ulrich Brink in den Rechtsausschuss der neuen FCI+IFG berufen worden. FCI+IFG ist nunmehr die einzige weltweit agierende Factoringkette, über die internationales Factoring im Zwei-Factor-Verfahren zur Finanzierung von Export- und Importgeschäften abgewickelt wird.