Publikation –

27.7.2011

Arbeitsrecht in Frankreich – was deutsche Mittelständler beachten sollten

Interview VR International 07/2011

Frankreich ist Deutschlands größter Handelspartner. Zahlreiche deutsche – gerade auch mittelständische – Unternehmen haben die hiermit verbundenen Chancen für die Erschließung neuer Märkte erkannt. Frau Rechtsanwältin Diederichsen gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht:

  • In welchen Fällen findet das französische Arbeitsrecht überhaupt auf deutsche Investoren Anwendung?
  • Welche Rolle spielen Tarifverträge und sonstige Kollektivvereinbarungen in Frankreich? Gibt es für deutsche Investoren die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen?
  • Kann der Arbeitgeber –wie wir es aus Deutschland kennen – mit dem Arbeitnehmer eine Probezeit vereinbaren? Gibt es die Möglichkeit, Teilzeitkräfte einzustellen?
  • Was hat ein Investor zu den Themen Mindestlohn und 35-Stunden-Woche zu beachten?

Arbeitsrecht in Frankreich

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Almut DiederichsenAlmut Diederichsen

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin

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