Als Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir uns auf die Vertretung der Arbeitgeberseite spezialisiert. Wir verhandeln auch mit den Betriebsräten Betriebsvereinbarungen. Unsere Kompetenzen erstrecken sich dabei auch auf das Öffentliche Tarifvertrags- und Personalvertretungsrecht. Dabei ist uns nicht nur eine kompetente und qualifizierte Beratung im Einzelfall wichtig, sondern eine ganzheitliche strategische Rechtsberatung, die sich an den Unternehmenszielen des Arbeitgebers orientiert.