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Verwaltung & Compliance

Vergabe und Beihilfe

Das Vergabe- und Beihilferecht gehört zu einem der bedeutendsten Rechtsgebieten, mit denen sich Auftraggeber befassen müssen. Zu unseren Mandanten zählen nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch private Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Empfang von Fördermitteln, auch im europa-rechtlichen Kontext, zur Einhaltung u.a. von Vergabe- und Haushaltsrecht verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden können.

Das bieten wir Ihnen

Begleitung und Durchführung von Vergabeverfahren

  • Unterstützung bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
  • Abwicklung des gesamten Vergabeverfahrens, einschließlich Kommunikation mit Bietern
  • Unterstützung bei Zuschlagserteilung

Beratung von Bietern in Ausschreibungsverfahren

  • Prüfung Angebotsunterlagen
  • Beratung und Vertretung in Rüge- und Nachprüfungsverfahren

Beratung zu strukturellen Konzeptionen

  • Prüfung der Möglichkeit der Herstellung von Inhouse-Fähigkeit zur Vermeidung von Ausschreibungspflichten

Beratung zur Beantragung von Beihilfen

  • Prüfung Förderfähigkeit
  • Rechtmäßiger Einsatz von Fördermitteln

Beratung und Vertretung bei Ablehnung von Beihilfeanträgen und in Beihilferückforderungsverfahren

  • Vertretung im Verwaltungsverfahren sowie vor Gericht, einschließlich Verfahren vor dem Europäischen Gericht und dem Europäischen Gerichtshof

Ihre Ansprechpartner

Raphaela Di Prato

Fachanwältin für Verwaltungsrecht,
Rechtsanwältin, Partnerin, Maître en Droit

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Nils Jennewein

Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Rechtsanwalt, Counsel

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