Neuigkeit –
1.6.2023
Dr. Ulrich Brink unterstützt die Beratung von Mandanten der Bank- und Finanzbranche wie auch mittelständischer und großer Unternehmen auf allen Gebieten der Finanzierung und des Gesellschaftsrechts, insbesondere der Unternehmensnachfolge.
Er hat maßgeblich zur Entwicklung des Factoring in Deutschland beigetragen und befasst sich heute mit Fragen im Recht der nationalen und internationalen Forderungsfinanzierung, insbesondere Factoring.
Die Gestaltung rechtlicher Verhältnisse erfordert aktuelle Kenntnis von Recht und Wirtschaft, aber auch langjährige Erfahrung.
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