Veranstaltung –
29.9.2023
Rechtsanwältin Habel berät Arbeitgeber (Geschäftsführer, Personalleiter / Mitarbeiter aus Personalabteilungen und Führungskräfte) außergerichtlich und übernimmt auch die Vertretung vor dem Arbeitsgericht, zudem verhandelt sie in Einigungsstellenverfahren mit dem Betriebs- bzw. Personalrat.
Beruflicher Werdegang
Seit Juli 2020 ist sie Partnerin bei den Bette Westenberger Brink Rechtsanwälten (Verschmelzung der Wetzling & Habel Rechtsanwälte auf BWB Rechtsanwälte).
Von Januar 2012 bis Juni 2020 war sie Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Wetzling & Habel in Mainz, seit 2009 ist sie zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Von November 2005 bis Dezember 2011 war sie in der Kanzlei Bender & Dr. Wetzling beschäftigt. Zuvor arbeitete Rechtsanwältin Habel als Juristin für einen internationalen Finanzdienstleister.
Im Anschluss an ihr Studium von 1998-2003 in Mainz absolvierte Frau Habel in Rheinland-Pfalz ihr Referendariat. In diesem Rahmen hat sie ihre Wahlstation bei einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main im Bereich Arbeitsrecht abgeleistet. Parallel zu Studium und Referendariat war sie mehrere Jahre bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Während des Studiums hat sie u.a. ein Praktikum in der Rechtsabteilung eines Unternehmens in New Jersey / U.S.A. gemacht. 2005 legte sie ihr zweites juristisches Staatsexamen ab.