„Legal as a Service“ –
Ihr Partner in Rechtsfragen

Unser Team bietet Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Non-Profit Organisationen branchenübergreifende Unterstützung in allen rechtlichen Fragen, rund um ihre Geschäftstätigkeit.

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Hinweisgebersystem?

Wenn Sie eine der folgenden Organisationen sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten:

Icon Unternehmen in Cyan

Unternehmen mit 50+ Beschäftigten

Icon öffentliche Einrichtungen und Behörden in Cyan

Öffentliche Einrichtungen mit 50+ Beschäftigten

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Kommunen mit 10.000+ Einwohnern

Als ausgelagerte Rechtsabteilung stehen wir mit unserem spezialisierten Anwaltsteam aus allen Bereichen des Wirtschaftsrechts im Bedarfsfall kurzfristig an Ihrer Seite.

All-in-One Rechtsexpertenteam

Rezept gegen den Fachkräftemangel

Bedarfsgerechter rechtlicher Support

Flexible und kurzfristige Unterstützung

Starkes Kompetenzteam

Wir stellen ein Team mit vielfältigen Fachkompetenzen zur Verfügung, das alle Bereiche des Wirtschaftsrechts abdeckt. Für Sie bedeutet das Zugriff auf eine hoch spezialisierte Rechtsabteilung immer genau dann, wenn Sie sie brauchen und nur in dem notwendigen Umfang.

Lernen Sie unsere Experten kennen »

Maßgeschneiderte Rechtsberatung – Ihr Partner mit Insiderwissen

Wo es erforderlich und gewünscht ist, integrieren wir uns in Ihre unternehmerischen oder behördlichen Prozesse, damit Sie sich Ihren Kernaufgaben widmen können. Als ausgelagerte Rechtsabteilung verstehen wir uns als Ihr juristischer Berater mit tiefgreifenden Kenntnissen über Ihre unternehmensinternen Abläufe und Zuständigkeiten.

Kontinuierliche Unterstützung für die Klärung Ihrer rechtlichen Anliegen

Wir sind zuverlässig für Sie erreichbar, um Ihre rechtlichen Anliegen zu bearbeiten. Ihnen steht ein fester Ansprechpartner zur Verfügung, der Ihre Anfragen aufnimmt und an die entsprechenden Fachexperten in unserem Team weiterleitet. Unser Kompetenzteam wird sich dann unverzüglich mit Ihren Anfragen beschäftigen und Lösungen sowie Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Inhouse oder Remote

Feste Ansprechpartner begleiten Sie als virtuelle Rechtsabteilung mit vertieften Kenntnissen über die Struktur und Besonderheiten des Unternehmens, der Körperschaft oder der Non-Profit Organisation an vereinbarten Tagen. Ergänzend sind wir auch persönlich vor Ort, um Fragestellungen „auf dem kurzen Dienstweg“ zu beantworten.

Unterstützung Vorstand / Geschäftsführung / Behördenleitung

Unternehmen möchten nachhaltig erfolgreich sein. Das ist einfacher, wenn alltägliche und besondere Herausforderungen nicht in die Quere kommen. Geschäftsabschlüsse, Vertragsstreitigkeiten, Akquisitionen, Finanzierungen, Urheberrechte, Tarifstreitigkeiten, Compliance, Datenschutz, Steuern, Unternehmensnachfolge … die Liste ist lang. Und das Recht, ein Dschungel aus Normen.

Wir begleiten Vorstand und Geschäftsführung mit klar verständlichem Know-how und unternehmerischem Weitblick. Unsere fortlaufende rechtliche Beratung unterstützt Ihre strategischen Entscheidungsprozesse. Und mit unserer kontinuierlichen Beratung zu aktuellen gesetzlichen Entwicklungen und deren Weiterentwicklung, bleibt Ihr Unternehmen stets auf dem neuesten Stand und ist rechtlich optimal aufgestellt.

Unsere Kompetenzfelder »

Beteiligte Anwälte

Ihre Ansprechpartner

Susanne Erb

Susanne Erb

Rechtsanwältin, Partnerin,
Zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA),
Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)

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Christian Faber

Christian Faber

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Rechtsanwalt, Partner,
Zertifizierter ESG-Officer

Icon Arrow
Raphaela Di Prato

Raphaela Di Prato

Fachanwältin für Verwaltungsrecht,
Rechtsanwältin, Partnerin, Maître en Droit

Icon Arrow
Christian Stückrad

Christian Stückrad

Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Rechtsanwalt, Partner

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Susann Lieske-Brühl

Susann Lieske-Brühl

Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Rechtsanwältin, Partnerin

Icon Arrow
Stephanie Kappen

Stephanie Kappen

Rechtsanwältin, Partnerin,
Certified Chief Compliance Officer

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 Florian Decker

Florian Decker

Fachanwalt für IT-Recht,
Rechtsanwalt, Partner

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Elisaweta Thome

Elisaweta Thome

Rechtsanwältin, Associate

Icon Arrow

Wer auf unsere Lösungen vertraut

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AKTUELLES ZU

Legal as a Service

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Ab wann ist ein externer
Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unter diesen Voraussetzungen verpflichtend:

Wenn mindestens 20 Personen in Ihrem Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Dazu zählen auch Teilzeitkräfte und Praktikanten.

Wenn Ihr Unternehmen große Mengen an Daten, insbesondere persönliche Informationen, sammelt und auswertet. Das gilt zum Beispiel für Firmen, die Marktforschung betreiben.

Wenn in Ihrem Unternehmen sensible Daten wie Gesundheitsinformationen, Angaben zur Religion oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen verarbeitet werden.  

Wenn Sie eine spezielle Prüfung, die sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO durchführen müssen oder Daten für Übermittlungen oder Marktforschung nutzen.

Es ist wichtig, diese Vorschriften einzuhalten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
RMPrivacy unterstützt Sie dabei, die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten zu klären und stellt Ihnen einen qualifizierten externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.

Nutzen Sie die Expertise von RMPrivacy, Partnerunternehmen von Bette Westenberger Brink, für Ihren optimalen Datenschutz!

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