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Verwaltung & Compliance

Kommunalrecht und Recht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften

Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind gleichermäßen Gesetzesanwender wie Gesetzgeber. Wir beraten Sie bei der Einhaltung der für Sie einschlägigen kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen: Kommunen, auch im Rahmen ihres wirtschaftlichen Tätigwerdens in der Form des öffentlichen oder Privatrechts; sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der für sie geltenden spezialgesetzlichen Vorschriften.

Das bieten wir Ihnen

Kommunalverfassungsrecht

  • Strukturberatung von Gemeinden
  • Umsetzung in Verträgen und Satzungen
  • kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigungen
  • Recht der öffentlichen Unternehmen
  • Besonderheiten kommunaler wirtschaftlicher Beteiligung

Recht der Kammern

  • Beratung bei der Erstellung von Satzungen
  • Mitgliedschaftsprüfungen
  • Vorstandsberatung

Ihre Ansprechpartner

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