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Unternehmen & Finanzen

Gemeinnützigkeit

(Non-Profit)

Ob Sozialträger oder Kirche, Stiftung oder Verein, Hilfs- oder Non-Profit-Organisation – wir beraten und begleiten bei Errichtung und Strukturreformen gemeinnütziger Institutionen, helfen bei der Gefährdung der Gemeinnützigkeit und stehen in allen Fragen zur Gemeinnützigkeit an Ihrer Seite.

Das bieten wir Ihnen

Vereine & gGmbH

Wir beraten bei der Gründung und der Führung von eingetragenen Vereinen und gemeinnützigen Gesellschaften (gGmbH) in allen gemeinnützigen Branchen. Auch bei den Themen Umwandlung, Verschmelzung oder Liquidation gemeinnütziger Institutionen verfügen wir über eine umfassende Expertise und können Sie vollumfänglich beraten und unterstützen.

  • Gründung und Strukturierung von Vereinen und gGmbH
  • Formwechsel vom Vereinen in gGmbH, Verschmelzungen und Liquidation
  • Umstrukturierungen zur Schaffung von Holdingstrukturen, Aufsichtsratsmodellen etc.
  • Vorbereitung und Begleitung von Mitgliederversammlungen/ Gesellschafterversammlungen
  • Beratung bei Gefährdung, Verlust oder Aufgabe der Gemeinnützigkeit

Sozialunternehmen

Wir beraten Sozialträger, Hilfsorganisationen und Social Business Unternehmen der Zivilgesellschaft.

  • Verfassung von gGmbH als Träger gemeinnützigkeitsrechtlich privilegierter Geschäftsmodelle, Strukturierung von Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Non-Profit Geschäftsmodellen
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Sphärenbuchhaltung (Ideeller Bereich, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Vermögensverwaltung)
  • Errichtung von Förderkörperschaften etwa zum Fundraising für in- und ausländische Non-Profit-Organisationen
  • Kooperationen gemeinnütziger Organisationen mit anderen steuerbefreiten Körperschaften (Joint Ventures, Social Franchising)
  • Beratung von Investoren in Sozialunternehmen und der unternehmerischen Zusammenarbeit mit Non-Profit Organisationen (Social Corporate Partnerships)

Stiftungsrecht

Wir beraten im Hinblick auf die Errichtung und Verwaltung von privaten Familien-/Unternehmerstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen sowie öffentlichen und kirchlichen Stiftungen.

  • Beratung bei Errichtung und Aufbau von Stiftungen, Satzungsgestaltungen
  • Abklärung mit Stiftungsaufsicht und zuständigen Finanzbehörden
  • Gestaltung von Geschäftsordnungen für Stiftungsorgane
  • Strategischer Einsatz von Stiftungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge

Kirchen & Körperschaften

Wir beraten Kirchen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) in hoheitlichen Bereichen.

  • Verfassung von Körperschaften
  • Strukturierung von Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Rechtsetzung im Rahmen der Selbstverwaltung

Ihre Ansprechpartner

Susanne Erb

Rechtsanwältin, Partnerin,
Zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA),
Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)

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Christian Faber

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Rechtsanwalt, Partner,
Zertifizierter ESG-Officer

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Christian v. der Lühe, M.B.L.-HSG

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Rechtsanwalt, Senior Counsel

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Matthias Haeske

Fachanwalt für Handels- u. Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Rechtsanwalt, Counsel

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