Die RMPrivacy GmbH, ein Partnerunternehmen von Bette Westenberger Brink, stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Dieser entwickelt Datenschutzkonzepte, die exakt auf Ihr Unternehmen, Ihren Konzern oder Ihre öffentliche Einrichtung zugeschnitten sind.
Kostenlos beraten lassenZum AngebotWenn Sie eine der folgenden Organisationen sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten:
Unternehmen mit 50+ Beschäftigten
Öffentliche Einrichtungen mit 50+ Beschäftigten
Kommunen mit 10.000+ Einwohnern
Als Ihr Beauftragter im Sinne des Art. 37 DSGVO stellt RMPrivacy sicher, dass Sie die europäischen Datenschutzvorschriften sicher und zuverlässig erfüllen.
Die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten von RMPrivacy bietet Ihnen viele Vorteile: Fachkompetenz, Unabhängigkeit und das Vermeiden von Interessenkonflikten. Dies ist eine effektive Methode, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Auch wenn Ihr Unternehmen bereits einen Datenschutzbeauftragten oder eine eigene Datenschutzabteilung hat, steht Ihnen RMPrivacy zur Seite. Ihr externer Datenschutzbeauftragter springt flexibel ein und hilft mit fundierter Expertise bei Ihren Datenschutzprojekten – genau dann, wenn Sie es brauchen.
Falls Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist und personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, ist in den meisten Fällen ein offizieller Vertreter innerhalb der EU erforderlich. RMPrivacy stellt Ihnen diesen Vertreter zur Verfügung.
Die Verpflichtung zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz ist da!
Sie müssen seit dem 02. Juli 2023 eine interne Meldestelle einrichten!
Alle Infos finden Sie zusammengefasst in unserem kostenfreien Factsheet.
Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für einen externen Datenschutzbeauftragten von RMPrivacy, vertrauensvoller Partner von Bette Westenberger Brink, an!
Die RMPrivacy GmbH, ein Partnerunternehmen von Bette Westenberger Brink, stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Dieser entwickelt Datenschutzkonzepte, die exakt auf Ihr Unternehmen, Ihren Konzern oder Ihre öffentliche Einrichtung zugeschnitten sind.
Kostenlos beraten lassenZum AngebotAls Ihr Beauftragter im Sinne des Art. 37 DSGVO stellt RMPrivacy sicher, dass Sie die europäischen Datenschutzvorschriften sicher und zuverlässig erfüllen.
Die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten von RMPrivacy bietet Ihnen viele Vorteile: Fachkompetenz, Unabhängigkeit und das Vermeiden von Interessenkonflikten. Dies ist eine effektive Methode, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Auch wenn Ihr Unternehmen bereits einen Datenschutzbeauftragten oder eine eigene Datenschutzabteilung hat, steht Ihnen RMPrivacy zur Seite. Ihr externer Datenschutzbeauftragter springt flexibel ein und hilft mit fundierter Expertise bei Ihren Datenschutzprojekten – genau dann, wenn Sie es brauchen.
Falls Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist und personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, ist in den meisten Fällen ein offizieller Vertreter innerhalb der EU erforderlich. RMPrivacy stellt Ihnen diesen Vertreter zur Verfügung.
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Die RMPrivacy GmbH, ein Partnerunternehmen von Bette Westenberger Brink, stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Dieser entwickelt Datenschutzkonzepte, die exakt auf Ihr Unternehmen, Ihren Konzern oder Ihre öffentliche Einrichtung zugeschnitten sind.
Kostenlos beraten lassenZu den KonditionenAls Ihr Beauftragter im Sinne des Art. 37 DSGVO stellt RMPrivacy sicher, dass Sie die europäischen Datenschutzvorschriften sicher und zuverlässig erfüllen.
Legal Outsourcing
Wir helfen bei alltäglichen, standardisierten und wiederkehrenden rechtlichen Anliegen.
Kapazitätsorientierte Rechtsberatung
Wenn Ihre internen Ressourcen begrenzt sind, ergänzen wir Ihr Team dort, wo zusätzliche juristische Expertise benötigt wird.
Flexibles Ressourcenmanagement bei Rechtsthemen
Als Ihr juristisches Überlaufbecken helfen wir Ihnen dabei, interne Auslastungsspitzen zu bewältigen.
Die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten von RMPrivacy bietet Ihnen viele Vorteile: Fachkompetenz, Unabhängigkeit und das Vermeiden von Interessenkonflikten. Dies ist eine effektive Methode, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Auch wenn Ihr Unternehmen bereits einen Datenschutzbeauftragten oder eine eigene Datenschutzabteilung hat, steht Ihnen RMPrivacy zur Seite. Ihr externer Datenschutzbeauftragter springt flexibel ein und hilft mit fundierter Expertise bei Ihren Datenschutzprojekten – genau dann, wenn Sie es brauchen.
Falls Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist und personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, ist in den meisten Fällen ein offizieller Vertreter innerhalb der EU erforderlich. RMPrivacy stellt Ihnen diesen Vertreter zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie mit einem auf Ihre Bedürfnisse
abgestimmten Angebot.
Rahmenvertrag ohne festes Stundenkontingent – keine monatlichen Fixkosten bei Sicherstellung laufender Erreichbarkeit.
Rahmenvertrag mit festem monatlich abrufbarem Stundenkontingent zu fest kalkulierter Monatspauschale.
Rahmenvertrag mit festem monatlich abrufbarem Stundenkontingent und inkludierten Sprechtagen (Präsenz oder virtuell) zu festkalkulierter Monatspauschale.
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Die RMPrivacy GmbH, ein Partnerunternehmen von Bette Westenberger Brink, stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Dieser entwickelt Datenschutzkonzepte, die exakt auf Ihr Unternehmen, Ihren Konzern oder Ihre öffentliche Einrichtung zugeschnitten sind.
Unverbindliches Angebot anfordernMehr erfahrenGemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unter diesen Voraussetzungen verpflichtend:
Ab 20 Mitarbeitenden
Wenn mindestens 20 Personen in Ihrem Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Dazu zählen auch Teilzeitkräfte und Praktikanten.
Umfangreiche Datenverarbeitung
Wenn Ihr Unternehmen große Mengen an Daten, insbesondere persönliche Informationen, sammelt und auswertet. Das gilt zum Beispiel für Firmen, die Marktforschung betreiben.
Besondere Datenarten
Wenn in Ihrem Unternehmen sensible Daten wie Gesundheitsinformationen, Angaben zur Religion oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen verarbeitet werden.
Besondere Fälle
Wenn Sie eine spezielle Prüfung, die sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO durchführen müssen oder Daten für Übermittlungen oder Marktforschung nutzen.
Es ist wichtig, diese Vorschriften einzuhalten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
RMPrivacy unterstützt Sie dabei, die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten zu klären und stellt Ihnen einen qualifizierten externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit RMPrivacy.
Unverbindliches Erstgespräch vereinbarenDie Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten von RMPrivacy bietet Ihnen viele Vorteile: Fachkompetenz, Unabhängigkeit und das Vermeiden von Interessenkonflikten. Dies ist eine effektive Methode, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Auch wenn Ihr Unternehmen bereits einen Datenschutzbeauftragten oder eine eigene Datenschutzabteilung hat, steht Ihnen RMPrivacy zur Seite. Ihr externer Datenschutzbeauftragter springt flexibel ein und hilft mit fundierter Expertise bei Ihren Datenschutzprojekten – genau dann, wenn Sie es brauchen.
Falls Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist und personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, ist in den meisten Fällen ein offizieller Vertreter innerhalb der EU erforderlich. RMPrivacy stellt Ihnen diesen Vertreter zur Verfügung.
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Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die Webseite von RMPrivacy.