Publikation –
1.9.2015
Neuere Entscheidungen des BGH haben – wieder einmal – die Frage aufgeworfen, ob auch für das Factoringgeschäft eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erforderlich ist. Diese Frage war bereits lange beantwortet; nunmehr hat aber auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wieder Zweifel bekommen. Dr. Ulrich Brink und Christian Faber untersuchen das Problem und kommen zu dem klaren Ergebnis, dass ein Factor eine Genehmigung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nicht benötigt.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Rechtsanwalt, Partner,
Zertifizierter ESG-Officer