Webinar –

3.3.2021

All-Crime-Ansatz bei der Geldwäschestrafbarkeit – Verschleierung illegaler Vermögensherkunft künftig immer strafbar

Durch den Wegfall des Vortatenkataloges wird der Anwendungsbereich des Geldwäschestraftatbestandes erheblich ausgeweitet.

Geldwäsche-Verantwortliche müssen jetzt analysieren, wie sich die Änderung der Geldwäschestrafbarkeit auf die Geldwäscheprävention auswirkt. Welche Folgen ergeben sich für das Verdachtsmeldeverfahren? Was bedeuten die Neuerungen für die Monitoring-Aktivitäten? Stellen sich neue Haftungsrisiken für Geldwäschebeauftragte? Beeinflussen die Änderungen der strafrechtlichen Ausgangssituation die institutsspezifische Risikosituation?

In unserem Online-Seminar beleuchten wir die Rechtsfolgen des neuen Straftatbestandes und zeigen die Folgewirkungen für die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz auf. Aufbauend auf unserer langjährigen Praxiserfahrung möchten wir Konzepte  für eine effiziente Umsetzung mit Ihnen diskutieren. 

  • Vorstellung der Neufassung des § 261 StGB
  • Auswirkungen der Neufassung auf die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz
  • Anpassungsbedarf am Verdachtsmeldeprozess?
  • Höheres Haftungsrisiko für den Geldwäschebeauftragten?

 

Um auch im digitalen Format einen konstruktiven Informationsaustausch und eine lebhafte Diskussion zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl begrenzt.

Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen!

Für die Teilnahme am Online-Seminar ist eine Kostenpauschale von 150,- EUR zzgl. MwSt vorgesehen. Sie erhalten eine umsatzsteuerkonforme Rechnung.

Beginn: 11.00 Uhr

Dauer: ca. 2 Stunden

Sprechen Sie uns gerne an

Stephanie KappenStephanie Kappen

Rechtsanwältin, Partnerin,
Certified Chief Compliance Officer

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