Referenz –

19.6.2021

Gemeinnützige Campus-Lösung für Schulzentrum Marienhöhe

Eine traditionsreiche Bildungseinrichtung mit Schule und Internat stellt sich in modernen Non-Profit Strukturen für die Zukunft auf. Schlanke Leitungsstrukturen werden geschaffen, Haftungsschranken werden eingezogen, Transaktionssteuern werden vermieden. Zukunft wird gestaltet.

Das Schulzentrum Marienhöhe in Darmstadt ist eine Bildungseinrichtung mit langer Tradition seit 1924. Die Marienhöhe besteht heute aus dem Schulbetrieb mit ca. 780 Schülern (Grundschule, Realschule, Gymnasium), einem Internat sowie einem weitläufigen Campus in exponierter Lage mit umfangreichem und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Immobilienbestand mit Schulgebäuden, Mensa, Turnhalle und Wohnungen für Mitarbeiter.

Die Trägerin der Marienhöhe, die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (Körperschaft des öffentlichen Rechts) hat in Zusammenarbeit mit den auf Non-Profit Recht spezialisierten Rechtsanwälten Christian Faber und Susanne Erb (Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte) 2019 eine umfassende Strukturreform durchgeführt.

Hierdurch wurde eine Campus-Lösung geschaffen, welche die Anbindung an den Träger, die Beibehaltung der wirtschaftlichen und strategischen Einheit der Marienhöhe, den Schutz des Grundvermögens vor Betriebsrisiken sowie die Verantwortlichkeit der Leitung sicherstellt.

Dazu wurde der Schulbetrieb nebst Internat im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz auf eine neu gegründete, gemeinnützige Schulzentrum Marienhöhe gGmbH übertragen. Die Schulzentrum Marienhöhe gGmbH haftet hiernach nicht mehr für die unmittelbaren Lasten aus der Sanierung des Grundbesitzes (Haftungsschranke zur Vermögenssicherung und Risikominimierung).

Der bisherige Schulträger Schulzentrum Marienhöhe eV wurde mittels Formwechsel in die Campus Marienhöhe gGmbH überführt. Dadurch wurde die mitgliedschaftliche Verflechtung aufgelöst und in eine gesellschaftsrechtliche Struktur überführt. Die Schulzentrum Marienhöhe gGmbH ist 100-prozentige Tochtergesellschaft der Campus Marienhöhe gGmbH, die als gemeinnützige Holding fungiert.

Die Strukturreform konnte ohne steuerliche Belastung durchgeführt werden. Die Leitungs- und Verwaltungsstrukturen wurden dabei vereinfacht. Die Verwaltung des Campus sowie der darauf geführte Schul- und Internatsbetrieb können nunmehr deutlich transparenter abgebildet werden und sich auf ihre Aufgaben fokussieren. Beide Körperschaften sind nach zuvor durchgeführter Abklärung der Strukturen mit dem zuständigen Finanzamt gemeinnützig und können sich bei entsprechendem Bedarf gegenseitig steuerprivilegiert Mittel zuwenden.

Die Geschäftsführungen wurden in beiden gGmbH personenidentisch besetzt. Es wurde eine umsatzsteuerliche Organschaft hergestellt. Ein satzungsmäßig verankerter Aufsichtsrat (keine Eintragung im Handelsregister) wurde fachlich besetzt und berät und kontrolliert nunmehr beide Geschäftsführungen im Rahmen einer modernen Geschäftsordnung. Auch die Arbeitnehmervertretung wurde für das Campus-Modell in einer Struktur abgebildet. Rollen und Verantwortlichkeiten der Gremien sind somit rechtlich wie pädagogisch geklärt.  

In pädagogischer Hinsicht ist ebenfalls keine Veränderung eingetreten. Durch eine frühzeitige Einbindung des staatlichen Schulamtes konnte sichergestellt werden, dass die bisherige Genehmigung und Anerkennung als Ersatzschulen sowie die Rechtsgrundlagen und Ansprüche für die Förderungen und Zuschüsse in die Schulzentrum Marienhöhe gGmbH überführt wurden.

Für die Mitarbeiter ergaben sich keine Änderungen. Das im Schul-und Internatsbetrieb tätige Personal ist im Wege des Betriebsübergangs mit auf die Schulzentrum Marienhöhe gGmbH übergegangen. Somit konnten arbeitsrechtlichen Nachteile ausgeschlossen werden.

Die Marienhöhe – eine Schule fürs Leben – möchte Schülerinnen und Schüler auf ein verantwortungsvolles und erfolgreiches Leben in der Welt von heute und morgen vorbereiten. Durch hohe Unterrichtsqualität und eine positive Lernumgebung werden optimale Voraussetzungen für einen guten Start in die Berufsausbildung oder das Studium geschaffen. Gleichzeitig ist der Marienhöhe wichtig, dass Schülerinnen und Schüler Lebenskompetenzen trainieren. Mehr unter www.marienhoehe.de.

Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte beraten mit einem Team aus spezialisierten Fachanwälten Sozialträger, Kirchen, Stiftungen, Sportvereine, Hilfs- und sonstige Non-Profit-Organisationen bei der Errichtung und Strukturreformen gemeinnütziger Körperschaften, helfen bei der Gefährdung der Gemeinnützigkeit und begleiten in allen Fragen zur Ertrags-, Umsatz- und Transaktionsbesteuerung. Mehr unter www.bwb-law.de.

Download Veranstaltungsflyer

BETEILIGTE ANWÄLTE

Christian FaberChristian Faber

Rechtsanwalt, Partner,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Icon Arrow
Susanne ErbSusanne Erb

Rechtsanwältin, Partnerin,
Zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA),
Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)

Icon Arrow

Kompetenzen