Neuigkeit –

14.5.2020

GELDWÄSCHE: Ab 14.05.2020 Meldepflicht für Geschäftsbeziehungen / Transaktionen mit Bezug zu Iran und Nordkorea

Am 13.05.2020 hat die BaFin ein Rundschreiben (03/2020) zu Hochrisikostaaten veröffentlicht und zeitgleich per Allgemeinverfügung eine Meldepflicht bei Geschäftsbeziehungen / Transaktionen mit Bezug zu Iran und Nordkorea angewiesen.

Das neue Rundschreiben zu den Hochrisikostaaten war angezeigt, da die FATF am 21.02.202 ihre Erklärung zu „High-Risk Jurisdictions subject to Call for Action“ aktualisiert hat.

In dieser Erklärung werden Länder mit signifikanten strategischen Mängeln in ihrem Regime zur Geldwäscheprävention und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung aufgeführt. Unverändert ist Nordkorea als „High-Risk Jurisdictions“ eingestuft und der Iran nun auch wieder uneingeschränkt. Aufgrund der Zusage des Iran im Jahr 2016 mit einem Aktionsplan die strategischen Defizite zu beseitigen, waren zuletzt eine Reihe von Gegenmaßnahmen ausgesetzt. Die Aussetzungen wurde nun aufgehoben, da die FATF zu der Bewertung kommt, dass der Iran seinen Aktionsplan noch nicht umgesetzt hat und unverändert erhebliche Lücken in den Regularien, insbesondere bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und bei den Vorgaben zu den Kundensorgfaltspflichten bestehen.

Die FATF ruft ihre Mitgliedsstaaten dazu auf, bezüglich Geschäftsbeziehung/Transaktionen mit Bezug zu Iran oder Nordkorea Gegenmaßnahmen zur Risikomitigation zu bestimmen.

Diesem Aufruf ist die BaFin gefolgt und hat ebenfalls am 13.05.2020 via Allgemeinverfügung eine Meldepflicht angewiesen. Die Meldepflicht gilt für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter der Aufsicht der BaFin stehen (§ 50 Nr. 1 GwG) sowie die unter der Geldwäscheaufsicht der BaFin stehenden Versicherungsunternehmen.

Ab dem 14.05.2020 müssen die Verpflichteten der BaFin unverzüglich schriftlich das Bestehen von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit dem Iran / Nordkorea oder im Iran / in Nordkorea ansässigen natürlichen oder juristischen Personen anzeigen.

Die BaFin stellt dafür auf ihrer Webseite ein Meldeformular zur Verfügung (Iran; Nordkorea)

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Stephanie KappenStephanie Kappen

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