Publikation –
27.6.2012
Ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag kann auch im GmbH-Vertragskonzern nur zum Ende eines Geschäftsjahres aufgehoben werden.
Entscheidungsbesprechung zum Beschluss des OLG München, Az. 31 Wx 70/1
Rechtsanwältin, Partnerin,
Fachanwältin für Handels- u. Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz