Referenz –

25.1.2019

Beratung eines mittelständischen Automobilteilezulieferer bei Joint Venture in Indien

BETTE WESTENBERGER BRINK begleitet einen mittelständischen Automobilteilezulieferer bei der Gründung und Durchführung eines Joint Venture Unternehmens in Indien mit einem indischen Partner.

Gegenstand des Joint Ventures sind die Errichtung und der Betrieb einer Produktionsstätte für Nutzfahrzeugteile in Indien. Der deutsche Partner stellt dabei das technische Know-how zur Verfügung, unterstützt bei der Planung und der Errichtung der Produktionsstätte und bildet die indischen Arbeitnehmer aus.

Gegenstand der Beratung sind u.a. die Erstellung und der Abschluss des Joint Venture-Vertrags, des Know-how-Lizenzvertrags und des Gesellschaftsvertrags der Joint Venture-Gesellschaft.

Darüber hinaus können wir unsere Mandanten bei der Erstellung einer Machbarkeitsstudie, eines Businessplans und einer Milestone-Planung unterstützen.

BETTE WESTENBERGER BRINK ist als mittelständische Kanzlei vor allem an den Standorten Mainz und Erfurt im Gesellschaftsrecht tätig und legt dabei besonderen Wert auf die wirtschaftliche Beratung des Mandanten. So gehört auch die Unterstützung bei strategischen Umstrukturierungen und Neuausrichtungen zum Leistungsspektrum der Anwälte.

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BETEILIGTE ANWÄLTE

Christian v. der Lühe, M.B.L.-HSGChristian v. der Lühe, M.B.L.-HSG

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Rechtsanwalt, Senior Counsel

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Kompetenzen