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Neuigkeit –

14.2.2023

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Neue Pflichten für Betreiber von Online-Plattformen

Seit 1. Januar 2023 gilt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das Betreiber von Online-Plattformen dazu verpflichtet, bestimmte Informationen zu Geschäften Ihrer Nutzer mit den zuständigen Steuerbehörden zu teilen.

Wer ist als Betreiber betroffen?

Eine Plattform nach dem PStTG ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese Geschäfte müssen auf die Erbringung „relevanter Tätigkeiten“ sowie auf die Erhebung und Zahlung einer damit zusammenhängenden Vergütung gerichtet sein.

Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

  • zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen an unbeweglichem Vermögen (z. B. Airbnb und ähnliche Plattformen);
  • Erbringung persönlicher Dienstleistungen (Onlineseminare usw. über z. B. elopage);
  • Verkauf von körperlichen Waren (Amazon, eBay);
  • zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen an Verkehrsmitteln (z. B. Plattformen zur Vermietung von Mietautos oder e-Roller usw).

Welche Informationen sind meldepflichtig?

Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Nutzer der Plattform, die innerhalb eines Kalenderjahres in mindestens 30 Fällen relevante Tätigkeiten erbracht und/oder insgesamt mindestens 2.000 Euro als Vergütung erhalten haben.

Der Plattformbetreiber muss demnach die Tätigkeiten und Umsätze aller Nutzer auf seiner Plattform überwachen und bei Überschreitungen der Schwellen die meldepflichtigen Informationen bei den betroffenen Nutzern erheben und wie bereits dargestellt melden.

Unter die zu meldenden Daten fallen u.a. Name, Sitz, Registereintrag, Steuer-ID und Umsatz.

Die Meldung erfolgt elektronisch anhand eines vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellten Datensatzes. Die erste verpflichtende Meldung muss bis zum 31. Januar 2024 für das Jahr 2023 erfolgen.

Bei Verstößen der Betreiber gegen die Meldepflichten können Bußgelder zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro festgesetzt werden.

Auch der Datenschutz ist zu beachten

Auf Grundlage des PStTG werden personenbezogene Daten an die Finanzämter weitergeleitet. Die betroffenen Personen sind hierüber rechtzeitig vom Betreiber der Plattform zu informieren.

Darüber hinaus muss die Datenverarbeitung im Verarbeitungsverzeichnis des Betreibers ergänzt werden.

Fazit

Die neuen Regelungen führen zu einem erheblichen Mehraufwand bei Plattformbetreibern, dessen Umsetzung im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen erfolgen muss.

Sollten Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an!

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 Florian Decker Florian Decker

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Christoph Möx, LL.M.Christoph Möx, LL.M.

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