Neuigkeit –

18.12.2018

Delegation für Internationales Factoring

Dr. Ulrich Brink wurde von der International Factors Group als einer von 3 Delegierten ausgewählt, die gemeinsam mit Vertretern der Factors Chain International und der Internationalen Handelskammer Paris Grundsätze für das Internationale Factoring erarbeiten sollen.

BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte berät Factoring-Institute bereits seit Einführung des Factoring in Deutschland.


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BETEILIGTE ANWÄLTE

Dr. Ulrich BrinkDr. Ulrich Brink

Rechtsanwalt, Senior Counsel,
Fachanwalt für Steuerrecht

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Kompetenzen

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