Publikation –

1.6.2015

Erwerb französischer Immobilien

Ein Überblick aus Sicht deutscher Investoren

Frankreich bleibt einer der attraktivsten Investitionsstandorte für deutsche Immobilieninvestoren. Gerade die französische Hauptstadt – welche seit Jahren den französischen Gewerbeimmobilienmarkt dominiert – gilt trotz Krise als weitgehend „sicherer Hafen“. Verstärkt interessieren sich die Investoren nun jedoch auch für Objekte in Randgebieten von Paris oder in mittelgroßen Städten. Der vorliegende Beitrag richtet sich an deutsche Interessenten des französischen Immobilienmarkts, wobei lediglich auf den direkten Immobilienerwerb („asset deal“) eingegangen wird, nicht jedoch auf den indirekten Immobilienerwerb durch Erwerb von Anteilen an einer Besitzgesellschaft („share deal“). Der Artikel soll einen allgemeinen Überblick über den Ablauf einer Immobilientransaktion in Frankreich durch „asset deal“ und die dabei zu berücksichtigenden Besonderheiten geben. Dabei wird aufgezeigt, wo Fallstricke und wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht liegen.

Artikel ZfiR 2015, 416

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BETEILIGTE ANWÄLTE

Almut DiederichsenAlmut Diederichsen

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin

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