Webinar –

13.4.2021

Online-Seminar

Geldwäsche: All-Crime-Ansatz gilt ab 18.03.2021!

Nach der Veröffentlichung des Gesetzes über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche im Bundesgesetzblatt tritt ab 18.03.2021 die Neufassung des § 261 StGB in Kraft.

Damit wird der Anwendungsbereich des Geldwäschestraftatbestandes erheblich ausgeweitet. Die Verschleierung illegaler Vermögensherkunft ist künftig immer strafbar, egal aus welcher rechtswidrigen Tat der Vermögenswert stammt. Eine Einschränkung auf bestimmte Vortaten gibt es ab sofort nicht mehr. Die Änderung bedeutet eine systematische Neubewertung der Geldwäschestrafbarkeit mit erheblichen Auswirkungen auf die Anforderungen in der Geldwäscheprävention (wir berichteten bereits in unserem Überblick über kurzfristig zu erwartende gesetzliche Neuerungen).

Als Geldwäsche-Verantwortliche müssen Sie jetzt analysieren, wie sich dieser Paradigmenwechsel auf Ihr Geldwäscherisikomanagement auswirkt. Welche Folgen ergeben sich für das Verdachtsmeldeverfahren? Was bedeuten die Neuerungen für die Monitoring-Aktivitäten? Stellen sich neue Haftungsrisiken für Geldwäschebeauftragte? Beeinflussen die Änderungen der strafrechtlichen Ausgangssituation die institutsspezifische Risikosituation?

In unserem Online-Seminar am Dienstag, den 13.04.2021 ab 11.00 Uhr beleuchten wir in einer kompakten Darstellung die Rechtsfolgen des neuen Straftatbestandes und zeigen die Folgewirkungen für die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz auf. Aufbauend auf unserer langjährigen Praxiserfahrung möchten wir Konzepte für eine effiziente Umsetzung mit Ihnen diskutieren.

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BETEILIGTE ANWÄLTE

Stephanie KappenStephanie Kappen

Rechtsanwältin, Partnerin,
Certified Chief Compliance Officer

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