Neuigkeit –
18.12.2018
Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sorgt jetzt für dringenden Handlungsbedarf bei fast jedem Unternehmer.
Die AGB‘S, Einkaufs- und Lieferbedingungen sollten unbedingt überprüft und der neuen Gesetzeslage angepasst werden. AGB-Klauseln, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen, sind nicht nur unwirksam, sondern können von Wettbewerbsverbänden angegriffen werden.