Neuigkeit –

18.12.2018

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sorgt jetzt für dringenden Handlungsbedarf bei fast jedem Unternehmer.

Die AGB‘S, Einkaufs- und Lieferbedingungen sollten unbedingt überprüft und der neuen Gesetzeslage angepasst werden. AGB-Klauseln, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen, sind nicht nur unwirksam, sondern können von Wettbewerbsverbänden angegriffen werden.

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Christian FaberChristian Faber

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Rechtsanwalt, Partner,
Zertifizierter ESG-Officer

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