Neuigkeit –
19.8.2021
Für die Ehrung als "Kanzlei des Jahres" ausgewählt wurden von der Redaktion deutschlandweit 5 Kanzleien mit besonderem Erfolg in der Beratung mittelständischer Unternehmen.
Bewertet werden die Kompetenzen in der wirtschaftsrechtlichen Beratung sowie die gesamte Entwicklung der Kanzlei. Außerdem fließen besondere Managementleistungen sowie die Kriterien Mandantenorientierung, Kanzleikultur, Nachwuchsarbeit, Profitabilität, personelles Wachstum und Expansion in neue Geschäftsfelder oder Märkte in die Bewertung ein.
Neben Bette Westenberger Brink wurden 2021 die Kanzleien Ebner Stolz Mönning Bachem, Lutz Abel, Mazars und Zenk nominiert. Wir sind gespannt auf die Auswahl des Siegers.
Unser Managing Partner Christian Faber dazu: "Wir freuen uns sehr über die Nominierung zur „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“ und die damit verbundene Anerkennung unserer Tätigkeit. Wir bedanken uns herzlich bei unseren Mandanten und Geschäftspartnern für das in uns gesetzte Vertrauen. Gemeinsam möchten wir weiterhin nachhaltig erfolgreich sein."
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
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