Publikation –

10.5.2016

Nach oben mit der Quote?

Frauen sollen bei gleicher Qualifikation gleiche Chancen haben. Doch Chancengleichheit entsteht offenbar nicht von alleine. Dafür sorgt nun die endgültige Umsetzung des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“, das seit 1.1.2016 uneingeschränkt gilt. Seither gilt die fixe Frauen-Mindestquote von 30 Prozent.

Frauenquote in Führungspositionen

Seit 01.01.2016 sind die letzten Artikel des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft getreten.

Nunmehr gilt die fixe Frauen-Mindestquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten von Unternehmen, die börsennotiert sind und kumulativ der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Paritätische Mitbestimmung heißt, dass sich der Aufsichtsrat zur einen Hälfte aus Arbeitnehmern und zur anderen Hälfte aus Anteilseignern zusammensetzt. Betroffen von der Quotenregelung sind Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäische Aktiengesellschaften (SE).

Vorstände von Unternehmen, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, sind verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzusetzen. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, dürfen die Zielgrößen den erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Liegt der Frauenanteil in einer Führungsebene bereits bei 30 Prozent oder mehr, darf die festzulegende Zielgröße für die entsprechende Führungsebene den erreichten Wert wieder unterschreiten, aber nicht unter 30 Prozent.

Auch im öffentlichen Dienst gilt ab dem 01.01.2016 die 30-Prozent-Regelung für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen. Der Mindestanteil ist bei erforderlich werdenden Neuwahlen, Berufungen und Entsendungen zur Besetzung einzelner oder mehrerer Sitze zu beachten und sukzessive zu steigern. Ziel ist es, ab dem 01.01.2018 den Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen.

Kommen die Frauen jetzt nur wegen der Quotenregelung in Top-Positionen? Natürlich nicht! Der abwertende Begriff „Quotenfrau“, der nichts anderes bedeutet, als dass eine Frau nur aufgrund ihres Geschlechts und nicht wegen ihrer Leistung einen Job bekommen hat, wird der Sache nicht gerecht. Vielmehr geht es darum, bei gleicher Qualifikation Frauen gleiche Chancen einzuräumen. Führungspositionen sollen an die Besten gehen.

Doch leider entsteht Chancengleichheit nicht von alleine. Die gesetzliche Intervention ist nötig, um das Umdenken in der Wirtschaft und das Entstehen einer familienfreundlichen Arbeitskultur voranzutreiben.

Es sind nicht nur die Gutmenschen, die die Frauenquote befürworten. Für sie sprechen handfeste wirtschaftliche Gründe. Aufgrund des demografischen Wandels und dem damit verbundenen Fachkräftemangel braucht die Wirtschaft qualifizierte Frauen.

Es gibt immer mehr hervorragend ausgebildete Akademikerinnen, aber die Zahl der Frauen in Topmanagerpositionen stagniert oder sinkt sogar leicht. Das zeigt eine aktuelle Studie der Boston Consulting Group vom 18.12.2015 mit dem Titel „Frau Dich! – Das schlummernde Potenzial der Frauen für die deutsche Wirtschaft“. Trotz des beträchtlichen Anstieges der weiblichen Hochschulabsolventinnen von 1994 bis 2014, die derzeit rund 51 Prozent der Hochschulabsolventen ausmachen, erreicht der Anteil von Frauen in Führungspositionen in den meisten Branchen nicht einmal 30 Prozent. Grund dafür ist der hohe Anteil der in Teilzeit beschäftigten Frauen. Unternehmen sollten daher mehr und mehr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ihren Fokus rücken.

Nach der Studie könnte die Wertschöpfung bis zu acht Prozent steigen, wenn die Potentiale der Akademikerfrauen besser genutzt werden würden. Mit anderen Worten: Frauen in Führungspositionen tragen zum Unternehmenserfolg bei.  Also fraut Euch!

Anmeldung

Melden Sie sich jetzt zur Veranstaltung an

Download Veranstaltungsflyer
Download Veranstaltungsflyer

Sprechen Sie uns gerne an

Almut DiederichsenAlmut Diederichsen

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin

Icon Arrow

Kompetenzen

Der Artikel ist keinem Kompetenzfeld zugeordnet.