Veranstaltung –

14.3.2018

Büro Mainz

Neues zum Bauvertragsrecht

Herzliche Einladung zum Business Frühstück am Mittwoch, den 14.03.2018 von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr in unserem Mainzer Büro zu dem Thema: “Neues zum Bauvertragsrecht 2018”.

In diesem Jahr wird die Bau- und Immobilienbranche sich durch das am 01. Januar 2018 in Kraft getretene neue Bauvertragsrecht auf nicht unerhebliche Änderungen einstellen müssen.

So wurde neben der Modifizierung der kaufrechtlichen Mängelhaftung unter anderem ein neues Kapitel in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeführt, welches in den §§ 650 a ff BGB nunmehr ausdrücklich den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag, den Architekten- und Ingenieurvertrag sowie den Bauträgervertrag als neue werkvertragsähnliche Verträge regelt. Auch die allgemeinen Regelungen zum Werkvertrag erfahren an der ein oder anderen Stelle im Gesetz eine Anpassung.

Auswirkungen werden die Vorschriften in der Praxis namentlich auf den Einbehalt von Abschlagszahlungen wegen Mängeln, die fiktive Abnahme, Kündigungsmöglichkeiten, Vereinbarung von Nachträgen, Mängelfeststellungen, und vieles mehr haben. Im Rahmen von Verbraucherverträgen werden die Informations- und Dokumentationspflichten des Unternehmers verschärft, dessen Ansprüche auf Erfüllungssicherheiten geregelt sowie ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Verbraucher eingeführt. Im Verhältnis zu Planern und Architekten werden unter anderem Anordnungsrechte geregelt, Verweigerungsrechte bei gesamtschuldnerischer Haftung wegen Überwachungsfehlern eingeräumt und ein Gleichlauf der Abnahme von Bauleistung und Architektenwerk hergestellt.

Die vorgenannten Stichpunkte bieten einen Vorgeschmack auf das, was bei künftigen Bauprojekten in rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen sein wird.

Business Frühstücke sind besondere Treffen zwischen Unternehmern, Leitungsorganen und Anwälten. Aktuelle Themen werden kompakt präsentiert. Fragen aus der Unternehmerpraxis werden in kleiner Runde beantwortet. Bei einem Frühstück ist Zeit zum persönlichen Austausch.

Anmeldungen bitte an events@bwb-law.de oder per Telefon +49 6131 28 77 026.

Wir freuen uns auf Sie.

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Raphaela Di PratoRaphaela Di Prato

Fachanwältin für Verwaltungsrecht,
Rechtsanwältin, Partnerin, Maître en Droit

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