Neuigkeit –

18.12.2018

Öko-Zertifizierung birgt Haftungsrisiken für Dienstleister

Nicht nur Hersteller von Bio-Produkten, sondern auch Handels- und Logistikunternehmen unterliegen den Vorgaben der EG-Öko-Verordnungen und den hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen, wenn sie mit Bio-Produkten umgehen.

Wenn Bio-Produkte Gegenstand von Vertriebs- oder Logistikverträgen sind, ändern sich die Anforderungen an die beteiligten Vertragspartner. Der Hersteller von Bio-Produkten hat sich von einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle zertifizieren zu lassen. Für den  externen Vertriebs- oder Logistikdienstleister gibt es die Möglichkeit, als Subunternehmer in den Zertifizierungsprozess des Herstellers durch eine Verpflichtungserklärung eingebunden zu werden. Hierdurch unterwirft sich der Dienstleister gegenüber dem Hersteller den Vorgaben der EG-Öko-Verordnungen in Bezug auf seinen Tätigkeitsbereich und erklärt sich bereit, an den angekündigten und unangekündigten Kontrollen durch die Kontrollstelle teilzunehmen.

Alternativ kann es aber für das Dienstleistungsunternehmen sinnvoll sein, sich eigenständig zertifizieren zu lassen, z. B. wenn für mehrere Hersteller Bio-Produkte gelagert, transportiert oder vertrieben werden. Hierdurch bleibt der Dienstleister Herr des Verfahrens und hat es letztlich selbst in der Hand, welche Informationen im Rahmen der erforderlichen Offenlegungen an die Kontrollstelle weitergegeben werden.

Der Dienstleister sollte auch dafür Sorge tragen, dass der Bereich, auf den sich die Kontrollen im Unternehmen erstrecken dürfen, klar abgegrenzt wird. Dies ist besonders wichtig, wenn im Unternehmen oder in der Unternehmensgruppe weitere Bereiche wie Forschung & Entwicklung oder Produktion betroffen sein können, die mit den Bio-Produkten nicht in Zusammenhang stehen.

Schließlich ist durch vertragliche Vereinbarungen sicher zu stellen, dass die sich aus der Aufnahme von Bio-Produkten erhöhten Haftungsrisiken adäquat zwischen den Vertragspartnern verteilt werden. Der Versicherungsschutz sollte ebenfalls überprüft werden.

Die Kanzlei BETTE WESTENBERGER BRINK hat einen langjährigen Tätigkeitsschwerpunkt im Vertriebsrecht und berät Handels- und Vertriebsunternehmen bei der Vertragsgestaltung und bei Vertragsverhandlungen.


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Almut DiederichsenAlmut Diederichsen

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin

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