Neuigkeit –

18.12.2018

Rechtliche Rahmenbedingungen für Bewertungsportale

BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte vertritt derzeit einen bundesweit tätigen IT-Dienstleister gegenüber dem Arbeitgeberbewertungsportal kununu.de, eine Tochter der XING AG.

Es treten vermehrt Beanstandungen über anonym geäußerte Bewertungen auf, welche diffamierend oder unwahren Inhaltes sind. Der Seitenbetreiber solcher Bewertungsportale kann sich dabei nicht auf den Standpunkt zurückziehen, er hafte nicht für fremde Äußerungen auf seiner Webseite. Vielmehr treffen ihn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als sog. Störer unter Umständen Beseitigungs- und Unterlassungspflichten. Zur Begründung dieser Pflichten ist eine Einzelfallabwägung zwischen der Kommunikationsfreiheit der bewertenden Nutzer nach Art. 5 Abs. 1 GG und dem Recht des bewerteten Unternehmens auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG durchzuführen.

Die Kanzlei BETTE WESTENBERGER BRINK vertritt fortlaufend Mandanten im Bereich des IT-Rechts sowie des Arbeitsrechts und setzt für diese Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.

Anmeldung

Melden Sie sich jetzt zur Veranstaltung an

Download Veranstaltungsflyer
Download Veranstaltungsflyer

BETEILIGTE ANWÄLTE

Raphaela Di PratoRaphaela Di Prato

Fachanwältin für Verwaltungsrecht,
Rechtsanwältin, Partnerin, Maître en Droit

Icon Arrow

Kompetenzen

Der Artikel ist keinem Kompetenzfeld zugeordnet.