Neuigkeit –

18.12.2018

Vergabeverfahren Mainzer Weihnachtsmarkt - Grundrechtschutz nicht gewährleistet

BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte hat die aus der allgemeinen Presse bereits bekannten Verfahren betreffend des alljährlich stattfindenden und überregional bekannten Mainzer Weihnachtsmarkts erfolgreich abgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat heute in einer Reihe hier vertretener Eilverfahren den Antragstellern Recht gegeben und das von der Stadt Mainz durchgeführte Vergabeverfahren für rechtswidrig erklärt. Bereits zuvor hatte die Stadt verschiedenen Widersprüchen abgeholfen. Die Stadt wurde verpflichtet, das Verfahren erneut durchzuführen und keine endgültigen Zulassungen an die Mitbewerber zu erteilen.

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass das bisherige Vergabeverfahren von Anfang an fehlerhaft gewesen sei. Das Gebot einer fairen und transparenten Verfahrensgestaltung wurde nicht beachtet.

Die Kanzlei BETTE WESTENBERGER BRINK hat einen langjährigen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsverwaltungsrechts und vertritt ihre Mandanten erfolgreich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Mainz

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Raphaela Di PratoRaphaela Di Prato

Fachanwältin für Verwaltungsrecht,
Rechtsanwältin, Partnerin, Maître en Droit

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