Neuigkeit –

19.1.2021

Zertifizierung zur Stiftungsberaterin (DSA)

Wir freuen uns sehr, dass Rechtsanwältin Susanne Erb die Weiterbildung an der Deutschen Stiftungsakademie zur „Zertifizierten Stiftungsberaterin (DSA)“ erfolgreich abgeschlossen hat.

Die Stiftung gewinnt zunehmend Bedeutung zur Verwirklichung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke, mithin steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO) zum Wohle der Allgemeinheit. Sie ist die geeignete Rechtsform zur dauerhaften und nachhaltigen Verwirklichung eines altruistischen Engagements des Stifters, unabhängig vom Bestand an Mitgliedern (z.B. e.V.) oder Gesellschaftern (z.B. gGmbH).

Aufgrund der Wesenszüge der Stiftung können Stiftungsstrukturen auch ein interessantes Gestaltungsmittel und Vehikel in unterschiedlichsten Ausprägungen in den Bereichen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge (Unternehmens- und Familienstiftungen) sein. Die Stiftung kann somit dem Erhalt des Familienunternehmens und –vermögens über Generationsgrenzen hinaus dienen und die Versorgung der Familie sicherstellen.

Susanne Erb berät seit vielen Jahren gemeinnützige Organisationen sowie potentielle Stifterinnen und Stifter von der Entwicklung einer tragfähigen Stiftungsidee bis zum täglichen Management einer Stiftung. Die Anforderungen in den verschiedenen Bereichen des Stiftungsmanagements verändern sich ebenso schnell wie deren Umfeld. Da ist konsequente Weiterbildung und die Pflege eines Netzwerkes mit Fachleuten im gesamten Non-Profit-Recht unerlässlich.

Gerne nimmt sich Susanne Erb Zeit, auch Ihr Stiftungsanliegen mit Ihnen durchzusprechen.

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Susanne ErbSusanne Erb

Rechtsanwältin, Partnerin,
Zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA),
Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)

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