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Digitalisierung & Schutzrechte

IT-Recht

Wir beraten Unternehmen im IT-Recht. Wir kennen Ihren Unternehmensalltag und verstehen Ihre Geschäftsprozesse – auch technisch. Wir wissen, worauf es ankommt und können Sie daher zielgerichtet und effizient beraten. Wir sprechen Ihre Sprache.

Das bieten wir Ihnen

Erstellung von IT-Verträgen

  • Verträge für IT-Projekte (agile Projektverträge, Werkverträge)
  • Softwarelizensierungen
  • Vertrieb von Software und Hardware
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Cloud-Software
  • AGB für IT-Dienstleistungen
  • Verträge im IT-Outscourcing
  • NDAs, Geheimhaltungsvereinbarungen

Begleitung von IT-Projekten

  • Beratung zu rechtlichen Anforderungen an Projekte und unterschiedlichen Projektstrukturen
  • Beratung und Vertretung bei Projektschieflagen und anderen projektbezogenen Konfliktsituationen
  • Beratung zu Business Continuity Management
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Datenschutz-Beratung

  • Prüfung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Unternehmen
  • Beratung und Gutachten zu komplexen datenschutzrechtlichen Vorhaben
  • Erstellung von Datenschutzkonzepten auf nationaler und internationaler Ebene
  • Erstellung von Verträgen für die Auftragsverarbeitung (AVV)
  • Erstellung von Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules (BCR)
  • Beratung und Vertretung bei behördlichen Maßnahmen

Ihre Ansprechpartner

Florian Decker

Fachanwalt für IT-Recht,
Rechtsanwalt, Partner

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.

Fachanwältin für IT-Recht,
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin

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