Neuigkeit –
18.1.2023
Er berät insbesondere bei unternehmens- oder betriebsbezogenen Umstrukturierungen und schwierigen Personalvorgängen.
Auf der Grundlage langjähriger Industrieerfahrung und Anwaltspraxis liegt Herrn Dr. Wetzling daran, gemeinsam mit dem Auftraggeber rechtlich passende, vor allem praxisgeeignete Lösungen zu erarbeiten, welche spätere arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen entbehrlich machen bzw. vermeiden.
Herr Dr. Wetzling berät in personalrechtlichen und –wirtschaftlichen Fragestellungen des Betriebs und Unternehmens.
Er hat in den letzten Jahren insbesondere erfolgreich unternehmensinterne Projekte im Rahmen von
durchgeführt.
Herr Dr. Wetzling übernimmt nach Absprache mit dem Auftraggeber die Moderation und Konfliktschlichtung zwischen Unternehmens- / Betriebsleitung und der Arbeitnehmervertretung.
Beruflicher Werdegang
Seit Juli 2020: Partner der Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte (Verschmelzung der Wetzling & Habel Rechtsanwälte auf die BWB Rechtsanwälte)
Januar 2012 - Juni 2020: Partner der Rechtsanwaltskanzlei Wetzling & Habel in Mainz, Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht sowie Unternehmensberatung für Personalführung, Kommunikation und Organisation
1999-2004: zusätzlich: Dozent an der Fachhochschule Mainz (Arbeitsrecht / Personalwirtschaft)
Oktober 1997 – Dezember 2011: Partner der Rechtsanwaltskanzlei Bender & Dr. Wetzling in Ginsheim-Gustavsburg, Fachanwaltskanzlei für Arbeits- und Familienrecht
1990 – September 1997: Leiter des Bereichs "Führungskräfte" der Schott Glaswerke (heute: Schott AG), Mainz, 17.000 Beschäftigte; als Prokurist international zuständig für Personalangelegenheiten der weltweit 700 Führungs- und Führungsnachwuchskräfte der Unternehmensgruppe
bis 1990: Leiter in verschiedenen Funktionen im Bereich Personal und Außendienst in Unternehmen der Deutschen Unilever GmbH, Hamburg